10.5163 · Fragestunde. Frage · 2010-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
- Warum sieht die Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein zwar "kontrollierte Ursprungsbezeichnungen" vor, jedoch nicht die Verwendung der Kurzbezeichnung "KUB/AOC", die sich mittlerweile eingebürgert hat?
- Ab wann wird es den Weinproduzenten aufgrund einer einfachen Verordnungsänderung erlaubt sein, diese Kurzbezeichnung auf den Weinetiketten zu verwenden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.