10.5197 · Fragestunde. Frage · 2010-06-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU basiert im Wesentlichen auf verschiedenen Auslegungen des Freihandelsvertrages aus dem Jahr 1972.
Die gegen einhundert bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstehen keiner Rechtsprechung. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Verträge entscheidet jeweils ein gemischter Ausschuss.
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament in geeigneter Form jährlich Bericht zu erstatten über Arbeitsinhalt und Ergebnisse der gemischten Ausschüsse?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.