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10.5353 · Fragestunde. Frage · 2010-09-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Initiative fordert die Einführung eines Grenzsteuersatzes für alleinstehende Personen von mindestens 22 Prozent auf dem Teil des steuerbaren Einkommens, der 250 000 Franken übersteigt, und von mindestens 5 Promille auf dem Teil des steuerbaren Vermögens, der 2 Millionen Franken übersteigt.

Ist zu erwarten, dass diese Regel bei Annahme der Initiative auch für alle nach dem Aufwand besteuerten Personen angewandt wird?