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10.5425 · Fragestunde. Frage · 2010-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission hat am 10. September 2010 mitgeteilt, dass sie eine Grundsatzdiskussion über die Anträge der fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin führen müsse. Die Vorgaben sind gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes relativ eng gesetzt, z. B. muss der Wirksamkeitsnachweis wissenschaftlich, aber nicht schulmedizinisch oder naturwissenschaftlich erbracht werden.

Welche Grundsatzfragen müssen noch geklärt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

Medienmitteilung des BAG. Die ELGK braucht Zeit für eine vertiefte Bearbeitung | Lexipedia | Lexipedia