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10.5517 · Fragestunde. Frage · 2010-12-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die Schweiz mit der Erhebung des Wehrpflichtersatzes, der auch Personen betrifft, die für den Wehrdienst untauglich sind, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst.

Was hat der Bundesrat seither getan, um Konformität mit der EMRK zu gewährleisten?