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10.5527 · Fragestunde. Frage · 2010-12-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das neue Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, wie inskünftig bilanziert wird. Hingegen ist nur vage geregelt, welche steuerlichen Abzüge zulässig sind. In den Kantonen herrscht eine unterschiedliche Praxis.

- Wie wird mit der neuen Regelung zur Rechnungslegung sichergestellt, dass damit keine Verschärfung der heutigen Steuerpraxis erfolgt?

- Wie wird insbesondere verhindert, dass die heutige Bemessungsgrundlage ausgeweitet wird und damit die steuerliche Belastung für Unternehmen weiter steigt?