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10.5595 · Fragestunde. Frage · 2010-12-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Beiträge des Bundes an die Kinderbetreuung vorschulpflichtiger Kinder sollen neu bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 20 000 Franken ausgerichtet werden, das kommt einer Verdopplung gleich.

- Erachtet der Bundesrat diese Obergrenze der Beitragsberechtigung nicht auch als äusserst grosszügig?

- Wäre es nicht vertretbar, diesen Grenzbetrag tiefer anzusetzen, zumal eine Ausweitung auf schulpflichtige Kinder zu erwarten ist und zusätzlich das Anliegen flexiblerer Altersrücktritte im Raume steht?