11.307 · Standesinitiative · 2011-04-12
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, in den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz den Bau eines neuen Autobahnabschnittes zur Seeüberquerung bei Genf aufzunehmen; dies im Rahmen der ersten Anpassung dieses Beschlusses, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich dieses Jahr eine Botschaft verabschieden wird.
Somit würde die Netzerweiterung "Seeüberquerung bei Genf" der Bundesversammlung zusammen mit den beiden anderen neuen Nationalstrassenabschnitten Morges-Ecublens im Kanton Waadt und Glattal im Kanton Zürich zur Genehmigung vorgelegt.