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11.5070 · Fragestunde. Frage · 2011-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die neue Pflegefinanzierung ist in Kraft. Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen sich mit maximal Fr. 21.60 pro Tag an den Pflegekosten beteiligten. Scheinbar kommen einzelne Kantone der vom Gesetzgeber gewollten Begrenzung der Eigenbeteiligung nicht nach.

Was unternimmt der Bundesrat, damit bei der Umsetzung der Neuordnung einheitliche Eckwerte bei der Kostenabgrenzung berücksichtigt werden und der vom Gesetzgeber gewollten Begrenzung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten Nachachtung verschafft wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.