11.5073 · Fragestunde. Frage · 2011-03-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Mit der Weiterführung der Zusammenarbeit der Easa mit der Schweiz steht die Schweiz in Teilbereichen (Wettbewerbsrecht, Entscheidungen im Zusammenhang mit der Easa) erstmals unter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Damit untersteht die Schweiz auch fremden Richtern.
Kann sich der Bundesrat vorstellen, bei der EU vorstellig zu werden in dem Sinne, dass die Schweiz eine eigene Richterperson an den EuGH entsendet, die in den genannten Bereichen mit tätig wird?