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11.5174 · Fragestunde. Frage · 2011-03-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz leben viele Flüchtlinge aus Nordafrika, wie z. B. der Tunesier Larbi Guesmi, der wegen radikalen Aufrufen wie z. B. "Sattelt die Pferde, und vergesst nicht die heiligen Gürtel, die Sprenggürtel für Verräter" verurteilt worden ist. Mit der Stürzung der Diktatoren ist auch für zahlreiche Flüchtlinge der Asylgrund weggefallen.

Wird der Bund diese Personen und ihre Asylgründe nun neu überprüfen und allfällige Rückschaffungen vornehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Migration kann unter gewissen Voraussetzungen gewährtes Asyl widerrufen. Im Zusammenhang mit der Situation in Nordafrika würde ein Asylwiderruf jedoch voraussetzen, dass die neugeschaffenen bzw. noch zu schaffenden Strukturen und Machtverhältnisse eine ausreichende Stabilität und Dauerhaftigkeit aufweisen. Diese Stabilität ist zurzeit noch nicht erreicht. Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, bereits heute Asylwiderrufsverfahren gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus Tunesien, aber auch aus anderen sich im Umbruch befindenden nordafrikanischen Staaten einzuleiten.