11.5203 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 18. Juni 2010 haben beide Räte in der Schlussabstimmung dem Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zugestimmt.
- Wird das Kapital der zweiten Säule von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in Frankreich als "soziales Kapital" steuerlich gleich behandelt wie im allgemeinen Sozialversicherungssystem?
- Wurde dieses Thema während der Verhandlungen aufgeworfen, um ein Minimum an Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen zu gewährleisten?