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11.5215 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bundesrat Burkhalter hatte während der Debatte mehrfach versichert, dass schwere psychische Krankheiten von der Schlussbestimmung nicht betroffen seien.

Am 28. März 2011 hat das Verwaltungsgericht Bern im Fall eines psychisch kranken Mannes beschlossen, eine generalisierte Angststörung sei denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen wie eine somatoforme Schmerzstörung.

Ist der Bundesrat bereit, seine damaligen Versprechungen einzuhalten und für deren Umsetzung zu sorgen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.