11.5340 · Fragestunde. Frage · 2011-09-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Italien soll anscheinend ein Exklusivrecht für die Bezeichnung Grappa verlangen. Somit könnte in der Schweiz, namentlich im Tessin und im italienischsprachigen Teil Graubündens, dieser Branntwein nicht mehr erzeugt werden.
Sizilien dürfte also beispielsweise Branntweine produzieren und diese als Grappa bezeichnen, während dies in der italienischen Schweiz nicht mehr möglich wäre.
Ist der Bundesrat bereit, sich allfälligen Bestrebungen in Brüssel, die bilateralen Abkommen entsprechend zu ändern, entgegenzustellen?