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11.5407 · Fragestunde. Frage · 2011-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie der "Sonntagszeitung" vom 28. August 2011 zu entnehmen ist, braucht das BFM 20 bis 60 Tage, um ein Gesuch um Wiederaufnahme bei einem Mitgliedstaat des Dubliner Übereinkommens zu stellen. Dem Sprecher des BFM zufolge könne das Gesuch bei Erhalt der Eurodac-Ergebnisse noch am selben Tag gestellt werden. Er fügt hinzu, er wisse nicht, warum das BFM das nicht so umsetze.

- Kann der Bundesrat erklären, weshalb es so lange dauert, ein Gesuch um Wiederaufnahme zu stellen?

- Welche Verbesserungen können unternommen werden?