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11.5435 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Artikel vom 18. Juli 2011 listet die Revisionsaufsichtsbehörde einen langen Katalog von Schutzvorkehrungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle bei einer eingeschränkten Revision auf, die für KMU neue teure und bürokratische Belastungen bedeuten würden.

Teilt der Bundesrat die Haltung, dass die Revisionsaufsichtsbehörde bei der eingeschränkten Revision über keine Regulierungskompetenzen verfügt und dass deshalb dieser Katalog höchstens als Empfehlung zu werten ist?