11.5497 · Fragestunde. Frage · 2011-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Verordnung des Bundesrates über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen sieht für Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler die Möglichkeit vor, eine zweite Landessprache zu wählen (Art. 9 Abs. 2).
- Erachtet der Bundesrat den Entscheid der Obwaldner Regierung, den Italienischunterricht auf der Gymnasialstufe abzuschaffen, als rechtswidrig?
- Wie gedenkt der Bundesrat dieser Entwicklung entgegenzuwirken, und wie will er den Italienischunterricht auf Gymnasialstufe wahren?