11.5513 · Fragestunde. Frage · 2011-12-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Wer Waren im Ausland bestellt oder aus dem Ausland zugestellt bekommt, muss zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine Gebühr zahlen, die unter der Rubrik "Dienstleistungen/vereinfachte Verzollung" aufgeführt ist. Für einen Warenwert von bis zu 100 Schweizerfranken beträgt die Gebühr 18 Franken. Die Summe der Gebühr und der Mehrwertsteuer entspricht somit mehr als einem Viertel des Warenwerts!
Wie rechtfertigt der Bundesrat diese im Verhältnis zum Warenwert hohen Gebühren?