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Grenzüberschreitende Handhabung des Verkehrs mit Feuerwaffen. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein

12.062 · Geschäft des Bundesrates · 2012-06-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 1. Juni 2012 über die Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Handhabung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Feuerwaffen