Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin
12.402 · Parlamentarische Initiative · 2012-02-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 23.10.2018
Die Umweltkommission des Ständerates hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, damit die Behörden die Schutz- und Nutzungsinteressen von besonders schützenswerten Objekten des Bundes ausgeglichener abwägen können. Dabei soll auch die Rechtssicherheit gestärkt werden.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Vorlage, die sie im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.402 "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin" ausgearbeitet hat, mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Der Vorentwurf war in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden. Nur die Hälfte der Kantone stimmte der Vorlage zu. Einig waren sich alle Kantone darin, dass die Initiative ein wichtiges Thema aufgreift, bei dem sich immer wieder Schwierigkeiten zeigen bei der Umsetzung. Die Kommission hat die Ergebnisse aus der Vernehmlassung eingehend geprüft und zudem die kantonale Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren BPUK angehört.
Die Kommission hat sich entschieden, die Bestimmung zu Art. 6 Abs. 2 NHG aus der Vorlage zu streichen. Sie hätte den kantonalen Interessen bei der Abwägung mehr Gewicht geben sollen. In der Vernehmlassung wurde von vielen Teilnehmenden - insbesondere von den Kantonen - Kritik an der unpräzisen Formulierung geäussert, die voraussichtlich zur Rechts- und Planungsunsicherheiten führen würde. Genau das widerspricht dem Ziel der Kommission: Die Vorlage soll das Verfahren bei der Bewilligung von Projekten, die ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung mit sich ziehen, verlässlicher ausgestalten. Auch die Anhörung der BPUK hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung in Art. 6 Abs. 2 viele zusätzliche Fragen aufwirft. Die Kommission hat deshalb entschieden, darauf zu verzichten und einzig die neue Bestimmung in Art. 7 Abs. 3 aufrecht zu erhalten. Diese hält fest, dass die Gutachten der eidgenössischen Kommissionen bei der Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde nur eine von mehreren Grundlagen darstellen. Damit wird dem Kernanliegen der Initiative, den Stellenwert der Gutachten zu präzisieren, in angemessener Weise Rechnung getragen.
Medienmitteilung des Bundesrates, 30.01.2019
Die Bedeutung der Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als beratendes Organ des Bundesrates soll mit einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) präzisiert werden. In seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2019 unterstützt der Bundesrat den durch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) erarbeiteten Entwurf zur Änderung des NHG. Dieser wurde in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Eder 12.402 erarbeitet.
Die ENHK ist eine beratende Kommission des Bundesrates. Sie hat die Aufgabe, Gutachten zuhanden der Entscheidbehörde zu verfassen, sofern eine Landschaft von nationaler Bedeutung erheblich beeinträchtigt werden könnte, oder sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen stellen.
Im November 2018 unterbreitete die UREK-S dem Bundesrat in Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin" (12.402) von Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) einen Entwurf zur Änderung des NHG zur Stellungnahme. Eine neue Bestimmung soll verankert werden, dass die Gutachten der ENHK eine der Grundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen durch die Entscheidbehörde darstellen. Die Ergänzung des Artikels 7 im NHG präzisiert damit die Bedeutung der Gutachten auf Gesetzesstufe.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2
Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn öffentliche Interessen des Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabwägung dafür sprechen.
Art. 7 Abs. 3
Das Gutachten bildet eine der Grundlagen für die Entscheidbehörde, welche es in ihre Gesamtinteressenbeurteilung einbezieht und würdigt.
Begründung
Bewilligungsverfahren haben einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten, insbesondere auch im Bereich der erneuerbaren Energien. In diesen Verfahren müssen die Projekte je nach Technologie aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Stufe durchlaufen, in welche verschiedenste Ämter und Stellen involviert sind, so auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Demokratisch gewählte Behörden (Gemeinderäte, Regierungsräte, Gerichte) dürfen heute von den Schlussfolgerungen eines ENHK-Gutachtens kaum noch abweichen. Dieser Zustand kann nicht mehr länger akzeptiert werden. Das Gutachten der ENHK soll künftig zwar eine gewichtige, jedoch nicht allein ausschlaggebende Entscheidungshilfe sein. Kantonale öffentliche Interessen sollen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte gegenübergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen des Bundes und der Kantone soll zeigen, ob ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung geboten ist. Nur mit einer solchen Gesamtinteressenabwägung kann namentlich der kantonalen Richtplanung, aber auch den im öffentlichen Interesse stehenden Bauvorhaben zum Durchbruch verholfen werden. Es geht nicht an, dass weiterhin eine vom Bundesrat bezeichnete und nicht vom Volk legitimierte Kommission ein derartiges Gewicht besitzt, insbesondere wenn kantonale Entscheidungen in einem demokratischen Prozess zustande gekommen sind.
Zusammenfassend darf das Gutachten der ENHK in der Interessenabwägung nicht automatisch höher gewichtet werden als die Ansichten der lokalen und kantonalen Behörden. Dies soll insbesondere auch bei Energieprojekten gelten, welche den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden zum Ziel haben.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 18.03.2019
Ständerat nimmt Natur- und Heimatschutzkommission an kurze Leine
Der Ständerat will den Einfluss der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) begrenzen. Er hat einer Vorlage seiner Umweltkommission am Montag mit 28 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Die ENHK ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer geschützten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeinträchtigt werden könnte.
Gemäss geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschmälert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann. Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten geführt. Der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder reichte daher die parlamentarische Initiative ein, die Auslöser der Gesetzesänderung ist.
Er kritisierte, demokratisch gewählte Behörden dürften von den Schlussfolgerungen der Natur- und Heimatschutzkommission kaum mehr abweichen. Diese hielten sich oft sklavisch an die Gutachten der ENHK, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Die Behörden erhielten mit der Gesetzesänderung jenen Ermessensspielraum zurück, den sie schon immer gehabt hätten.
Künftig soll deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen sein. Damit werde die Rechtssicherheit in den Bewilligungsverfahren gestärkt, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Laut Umweltministerin Simonetta Sommaruga wird das bereits heute so gehandhabt. Bei der Änderung handle sich daher um eine Präzisierung.
Ein Anliegen der parlamentarischen Initiative ist bereits mit dem neuen Energiegesetz erfüllt worden. Darin wird erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zugewiesen.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.09.2019
Parlament präzisiert Rolle der Natur- und Heimatschutzkommission
Das Parlament präzisiert die Rolle und den Einfluss der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer Vorlage mit dieser Stossrichtung zugestimmt.
Die ENHK ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer geschützten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeinträchtigt werden könnte. Nach geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschmälert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann.
Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten geführt. Der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder reichte daher eine parlamentarische Initiative ein, die zu der nun beschlossenen Gesetzesänderung führte.
Weniger Gewicht
Eder kritisierte, demokratisch gewählte Behörden dürften von den Schlussfolgerungen der ENHK kaum noch abweichen. Künftig hält das Gesetz daher fest, dass deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen sind.
Die Gutachten würden heute als unumstösslich betrachtet, sagte Hansjörg Knecht (SVP/AG). Sie sollten aber weiterhin eine Rolle spielen. Laut Knecht dient die Gesetzesänderung denn auch dazu, die Rolle der Kommission im Verhältnis zu den demokratisch gewählten Behörden zu klären.
Nach Ansicht der SP ist die Gesetzesänderung unnötig. Die Gutachten seien schon heute nur eine von mehreren Entscheidgrundlagen, sagte Beat Jans (BS). Wenn ihnen grosse Bedeutung beigemessen werde, dann darum, weil die Kommission neutral und aus Experten zusammengesetzt sei.
"Nützliche Präzisierung"
Die Vorlage halte die heutige Praxis im Gesetz fest und trage damit zur Rechtssicherheit bei, sagte Karl Vogler (CSP/OW). Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer "nützlichen Präzisierung". Diese führe nicht zu einer Schwächung der ENHK.
Ständerat Eder hatte ursprünglich noch weiter gehen und den Kantonen bei Interessenabwägungen mehr Gewicht geben wollen. Das war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen - insbesondere bei den Kantonen. Ausserdem wird mit dem neuen Energiegesetz erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zugewiesen.
Die Ständeratskommission hat dieses Element daher fallen gelassen. Damit bleibe es bei einer leichten Aufweichung, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 118 zu 54 Stimmen an.