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12.5105 · Fragestunde. Frage · 2012-03-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der deutschen Bevölkerung werden ohne Überschreitung von Lärmgrenzwerten die gleichen Rechte im Planungs-, Bau- und Bewilligungsbereich eingeräumt wie den betroffenen Kantonen, dies sogar bei Schallschutz- und Entschädigungsverfahren.

- Wie wird das insbesondere gegenüber dem Kanton Thurgau begründet?

- Weshalb hat der Bundesrat seitens Deutschland nicht Gegenrecht verlangt (Stichwort: Flughäfen rund um den Bodensee)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz erwartet von den Anwohnern in Süddeutschland, dass sie die Lasten, die aus diesem Schweizer Landesflughafen resultieren, wie die Einwohner von fluglärmbelasteten Gebieten in der Schweiz mittragen. Die von Bundesrätin Leuthard und Verkehrsminister Ramsauer in Davos unterzeichnete Absichtserklärung sieht denn auch unter Ziffer 6 Mitwirkungsrechte für die südbadische Bevölkerung vor. Bereits in der Vergangenheit wurden vom Fluglärm betroffene Personen und Körperschaften in Bau- und Betriebsreglementsverfahren für den Flughafen Zürich einbezogen. Festzuhalten ist indessen, dass Lärmgrenzwerte jenseits der Landesgrenze nicht überschritten werden. Die Schweiz hat damit keine rechtliche Verpflichtung, Entschädigungen zu bezahlen. Um Vertrauen aufzubauen, ist bei wichtigen Fragen betreffend den Betrieb auf dem Flughafen Zürich aber der Einbezug der süddeutschen Bevölkerung angezeigt. Was den Flughafen Friedrichshafen anbelangt, sind dessen lärmmässige Auswirkungen nicht mit jenen des Flughafens vergleichbar.