12.5339 · Fragestunde. Frage · 2012-09-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ein bestens qualifizierter Tiefbautechniker kündigt sein Arbeitsverhältnis, um während einer mehrmonatigen beruflichen Auszeit seine Reisewünsche in ferne Lande verwirklichen zu können. Nach Ablauf des vertraglichen Arbeitsverhältnisses stellt er ein Gesuch auf Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenversicherung nimmt sich des konkreten Falles an.
Besteht Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, obwohl der Gesuchsteller freiwillig gekündigt hat und jederzeit eine neue Stelle finden würde, selbst beim alten Arbeitgeber?