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12.5479 · Fragestunde. Frage · 2012-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen legt aus Gründen des Datenschutzes nahe, dass künftig die Suisa-Gebühren nicht mehr von der Billag oder einer neuen Radio- und Fernseh-Gebührenerhebungsstelle erhoben werden, sondern von einer separaten Stelle.

- Wenn dem so ist, wieso sieht die Botschaft kein explizites Verbot dieser Doppeltätigkeit vor?

- Wie wird dieser Aspekt im dafür vorgesehenen Vergabeverfahren hinreichend berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Vernehmlassungsentwurf für ein teilrevidiertes Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ist es der künftigen Erhebungsstelle ausdrücklich untersagt, andere Tätigkeiten als die Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe auszuüben.

Das neue Abgabesystem eignet sich aber ohnehin nicht mehr als Anknüpfungspunkt für das Inkasso der Suisa-Gebühren. Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass nur noch eine Minderheit der Betriebe abgabepflichtig ist - unabhängig davon, ob sie Radio- und Fernsehprogramme konsumieren. Das bedeutet also, dass die Erhebungsstelle gar nicht mehr über die Angaben zur Radio- und Fernsehnutzung in den Betrieben verfügen wird, welche zur Erhebung der Suisa-Gebühren nötig sind.

Erhebung von Suisa-Gebühren nach der RTVG-Revision. Verbot der Doppeltätigkeit | Lexipedia | Lexipedia