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13.304 · Standesinitiative · 2013-02-26

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert,

- Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung wie folgt zu ändern:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

- sowie Artikel 261bis des Strafgesetzbuches wie folgt zu ändern:

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Ausrichtung zu Hass oder Diskriminierung aufruft;

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion oder von Personen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung gerichtet sind;

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt;

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Ausrichtung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht;

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Ausrichtung verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 23.09.2014

Diskriminierung - Ständerat will Homophobie nicht strafrechtlich verfolgen

(sda) Wer öffentlich gegen Homosexuelle hetzt, soll auch in Zukunft nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Ständerat hat am Dienstag die vom Kanton Genf geforderte Ergänzung von Verfassung und Antirassismus-Strafnorm abgelehnt.

Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich entsprechende Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind, oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert.

Wegen homophober Äusserungen sieht das Gesetz keine Strafverfolgung vor. Dabei soll es nach dem Willen des Ständerats bleiben. Das Strafrecht dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Mittel versagten, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR). Zuerst müsse geklärt werden, ob Prävention nicht mehr nütze als Repression.

Engler verwies auf einen Bericht zum Thema, den der Bundesrat 2016 vorlegen will. Ohne diese Grundlage sollten keine Gesetzesänderungen in Angriff genommen werden. Der Kommissionssprecher erinnerte auch daran, dass bereits mehrere Vorstösse zur Ergänzung der Antirassismus-Strafnorm um andere Kriterien gescheitert seien.

Das sei auch nicht nötig, denn in der Schweiz werde niemand aufgrund seines Alters oder wegen einer Behinderung diskriminiert oder angegriffen, sagte Robert Cramer (Grüne/GE). Hingegen nehme die Zahl der Angriffe auf Homosexuelle ständig zu. "Es besteht Handlungsbedarf", sagte Cramer. Der Ständerat lehnte die Standesinitiative jedoch mit 22 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Debatte im Nationalrat, 11.03.2015

Nationalrat will Diskriminierung Homosexueller ahnden

(sda) Wer Homosexuelle öffentlich pauschal verunglimpft, soll strafrechtlich verfolgt werden können. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, die Antirassismus-Strafnorm zu erweitern. Damit möchte er Schwule, Lesben und Transsexuelle vor Diskriminierung schützen.

Mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) angenommen, mit 102 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach er sich für eine Standesinitiative des Kantons Genf mit demselben Ziel aus. Die Vorstösse gehen nun an den Ständerat. Dessen Rechtskommission hatte eine Änderung abgelehnt.

Debatte im Ständerat, 17.06.2015

Diskriminierung - Ständerat will Diskriminierung Homosexueller unter Strafe stellen

(sda) Wer Homosexuelle öffentlich pauschal verunglimpft, soll strafrechtlich verfolgt werden können. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Letztes Jahr hatte sich die kleine Kammer noch gegen das Anliegen ausgesprochen.

Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich entsprechende Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind, oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert.

Die Initiative verlangt, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch strafbar ist. Diskriminierung aufgrund der Lebensform sei zwar untersagt, doch sehe das Gesetz bei homophoben Äusserungen keine Strafverfolgung vor, begründet der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard sein Anliegen.

Aus Sicht des Ständerats wird mit der Initiative eine bestehende Lücke im Strafrecht geschlossen. Damit habe die kleine Kammer einen Fehler korrigiert, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Kommission. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme.

Die grosse Kammer hatte die Initiative im März deutlich angenommen, wie auch eine Standesinitiative des Kantons Genf mit dem gleichen Anliegen. Eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat argumentierte, gesellschaftliche Toleranz lasse sich nicht gesetzlich verordnen.

Abgelehnt hat der Ständerat dagegen die Standesinitiative. Diese verlangt, nicht nur die Antirassismus-Strafnorm zu ergänzen, sondern auch die Bundesverfassung.