13.306 · Standesinitiative · 2013-05-07
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Jura folgende Standesinitiative ein:
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), welche vom Bund zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen wurde, stösst an ihre Grenzen. Trotz Erhöhung der Abgabe kann mit den KEV-Fondsmitteln nicht allen Gesuchen entsprochen werden.
Die Bundesverwaltung wird aufgefordert, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die KEV - u. a. mithilfe von Massnahmen zur Speisung oder gar Aufstockung des KEV-Fonds - ein echtes Instrument zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird.