13.5134 · Fragestunde. Frage · 2013-03-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) steht in Artikel 8 Absatz 1 der Grundsatz, dass Lohngleichheit eingehalten werden muss. Die Zuschlagskriterien enthalten keine Spezifikation zur Lohngleichheit.
Wie wird der Grundsatz folglich überprüft, eingehalten respektive als Zuschlagskriterium in den Submissionen eingefügt?