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13.5134 · Fragestunde. Frage · 2013-03-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) steht in Artikel 8 Absatz 1 der Grundsatz, dass Lohngleichheit eingehalten werden muss. Die Zuschlagskriterien enthalten keine Spezifikation zur Lohngleichheit.

Wie wird der Grundsatz folglich überprüft, eingehalten respektive als Zuschlagskriterium in den Submissionen eingefügt?