13.5156 · Fragestunde. Frage · 2013-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Weshalb ist nach der obligatorischen Früherfassung die sofortige IV-Anmeldung zwingend, obschon man noch keinen Antrag auf Rente stellen möchte?
2. Weshalb gilt eine Nichtanmeldung als Verletzung der Mitwirkungspflicht, die bei einer späteren Anmeldung zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen führen kann?
3. Weshalb entlastet die IV Monate nach Eintreten eines Krankheitsfalls die Versicherung von ihrer Lohnfortzahlungspflicht von 720 Tagen?
4. Wer deckt die dadurch entstandene Einkommenseinbusse?