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13.5156 · Fragestunde. Frage · 2013-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Weshalb ist nach der obligatorischen Früherfassung die sofortige IV-Anmeldung zwingend, obschon man noch keinen Antrag auf Rente stellen möchte?

2. Weshalb gilt eine Nichtanmeldung als Verletzung der Mitwirkungspflicht, die bei einer späteren Anmeldung zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen führen kann?

3. Weshalb entlastet die IV Monate nach Eintreten eines Krankheitsfalls die Versicherung von ihrer Lohnfortzahlungspflicht von 720 Tagen?

4. Wer deckt die dadurch entstandene Einkommenseinbusse?