13.5193 · Fragestunde. Frage · 2013-06-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss FZA und dazugehöriger Rechtsprechung des EuGH haben alle EU-/Efta-Staatsangehörigen ein Recht, während bis zu sechs Monaten eine Stelle im anderen Vertragsstaat zu suchen. Gemäss Weisungen des Bundesamtes für Migration kann die dazu benötigte Kurzaufenthaltsbewilligung bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Kurzaufenthalte werden erfasst und mit dem Status "auf Stellensuche" versehen.
Wie viele EU-/Efta-Staatsangehörige mit diesem Status halten sich in der Schweiz auf?