13.5207 · Fragestunde. Frage · 2013-06-05
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Leider hat Syrien im Gegensatz zu Ländern wie Südsudan, Angola, Ägypten, Nordkorea und Somalia das Chemiewaffenübereinkommen vom 13. Januar 1993 nicht unterzeichnet.
Die Meldung über den Einsatz von chemischen Waffen im Syrien-Konflikt ist höchst besorgniserregend, da die Sanktions- und Kontrollmittel, die das Übereinkommen vorsieht, nicht angewendet werden können.
Hat der Bundesrat vor, den Internationalen Strafgerichtshof anzurufen, damit eine Untersuchung eingeleitet wird und die Schuldigen gefunden und bestraft werden können?