13.5270 · Fragestunde. Frage · 2013-06-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Wartezeit beinhaltet, dass junge Arbeitslose dann keine finanziellen Leistungen erhalten und von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AM) ausgeschlossen sind. Das wirkt unlogisch, weil die Betroffenen trotzdem in der ALV sind, weil AM die Eingliederung beschleunigen und damit Einsparungen bei der ALV bewirken können.
1. Warum können junge Arbeitslose in der Wartezeit nicht an AM teilnehmen?
2. Wie begründet der Bundesrat die Gleichstellung von finanziellen und arbeitsmarktlichen Massnahmen?
3. Welche Erfahrungen macht er in der Praxis?