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13.5273 · Fragestunde. Frage · 2013-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nach Artikel 10 Absatz 2 der Kernenergieverordnung hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) seit 2009 den Auftrag, die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren in Richtlinien zu regeln. Diese Richtlinien sollen die Sicherheitsstandards für unsere Kraftwerke festlegen.

1. Wieso wurden diese Grundsätze für die bestehenden Reaktoren nach über vier Jahren immer noch nicht definiert?

2. Wann werden sie es sein?

3. Gedenkt der Bundesrat, das Ensi an seine Pflicht zu erinnern?

Die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Leichtwasserreaktoren festlegen | Lexipedia | Lexipedia