13.5370 · Fragestunde. Frage · 2013-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Neulich konnte man in den Medien lesen, dass es offenbar nicht möglich ist, zu prüfen, ob eine Person, die in der Schweiz um eine Aufenthaltsbewilligung ersucht, die Anforderungen in strafrechtlicher Hinsicht erfüllt. Wegen der bilateralen Abkommen könne von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in solchen Fällen kein Strafregisterauszug verlangt werden.
1. Kann der Bundesrat dies bestätigen?
2. Gedenkt er, diesbezüglich eine Änderung der Abkommen zu erwirken?