13.5383 · Fragestunde. Frage · 2013-09-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat begrüssenswerterweise Bestimmungen erlassen zu erleichterten Visa-Bedingungen für die Familienangehörigen von in der Schweiz lebenden Syrerinnen und Syrern mit gültiger Aufenthaltsbewilligung. Diesen Flüchtlingen erwächst nach 90 Tagen Aufenthalt in der Schweiz ein Anspruch auf eine F-Bewilligung.
Stellt die weitere Nicht- oder nichtprioritäre Behandlung von teilweise jahrelang hängigen syrischen Asylgesuchen angesichts dessen nicht eine offensichtliche Ungleichbehandlung dar?