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13.5401 · Fragestunde. Frage · 2013-09-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat den Export von Sportwaffen nach Nordkorea erlaubt. Mitten in diesem Sommer bezeichnete er Skiliftanlagen als Luxusgüter. Deswegen darf der letzte Seilbahnhersteller in Schweizer Hand (trotz erfolgter Entwicklungs- und Fertigungsauslagen in Millionenhöhe) nicht liefern.

Befürchtet der Bundesrat, dass Seilbahnunternehmen aus Uno-Mitgliedstaaten, welche die Resolution Nr. 1718 anders interpretieren, die Anlage auf dem Berg Masik erstellen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat vor einer Woche erläutert, weshalb er es als nicht opportun erachtet, dass Schweizer Firmen sich an diesem Luxus-Skiresort in Nordkorea beteiligen. Eine Lieferung der Seilbahn durch einen Anbieter aus einem anderen Land kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Denn es ist Sache jedes einzelnen Staates, zu definieren, welche Güter unter das Luxusgüterembargo fallen. Es ist uns bekannt, dass auch Firmen in EU-Staaten angefragt wurden, die Anlage zu liefern. Jedoch hat der Bundesrat keine Kenntnis, dass sich bislang eine Firma darauf eingelassen hätte.

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