13.5424 · Fragestunde. Frage · 2013-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Merkblatt des UVEK zur Verwendung von Blaulicht steht, dass auf einen Sicherheitshalt an Kreuzungen verzichtet werden soll, um keine Zweifel über die Beanspruchung des Vortrittsrechts aufkommen zu lassen. Das Bundesgericht schreibt in einem Urteil vom 18. Juli 2013 (Unfall im Aargau), dass ein Sicherheitshalt möglich gewesen wäre. Das Urteil sorgt bei Blaulichtorganisationen für Unsicherheit.
Müssen die Blaulicht-Fahrzeugführer nun bei Einsätzen an Verzweigungen anhalten, um nicht verurteilt zu werden?