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13.5461 · Fragestunde. Frage · 2013-11-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Meine Frage 13.5315 zur amtlichen Bevormundung der Autofahrer über 70 bei der künftigen Überprüfung ihrer Fahrtauglichkeit beantwortete der Bundesrat am 16. September 2013 mit dem Hinweis, dass die betreffende Verkehrszulassungsverordnung derzeit mit Augenmass überarbeitet werde.

- Wird darin gewährleistet, dass inländische Seniorenautofahrer bezüglich ihrer Fahrtauglichkeit künftig ausländischen gegenüber nicht schlechtergestellt werden?

- Oder werden wir ab Mitte 2015 differenziert-taugliche Senioren am Steuer haben?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Senioren und Seniorinnen in der Schweiz werden bei der laufenden Revision der Verkehrszulassungsverordnung gegenüber ausländischen Senioren und Seniorinnen bezüglich der Fahreignung nicht benachteiligt. Die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen eines Fahrzeuges werden an die europaweit geltenden Anforderungen (3. EU-Führerschein-Richtlinie) angepasst.