14.1116 · Anfrage · 2014-12-12
Parlament
Erledigt
Wortlaut
In den Medien werden seit Jahren unerklärlicherweise Jahreseinkommen für ein Nationalratsmandat von 140 000 Schweizerfranken kolportiert, dies vermutlich als Folge von gegenseitigem Abschreiben zwischen den verschiedenen Medientiteln ohne pflichtgemässe Verifikation dieser Zahl, wie wenn SRF und Medienverlage keine Personalabteilungen hätten, dieses vermeintliche Einkommen kompetent zu prüfen und in eine vergleichbare Form zu bringen. Die Häufigkeit der Publikation dieser falschen und irreführenden Zahl macht sie jedoch nicht wahrer.
In diesem Zusammenhang bitte ich das Büro um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie hoch ist das Brutto- und Nettojahreseinkommen für ein Nationalratsmandat mit einem Kommissionssitz, wenn:
a. dieses vergleichbar gemacht wird mit einem Jahreseinkommen im Angestelltenverhältnis (vergleichbare Behandlung der BVG-Beiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, 8,33 Prozent Ferienzulagen usw.);
b. sämtliche Rats- und Kommissionssitzungen (ohne allfällige Sondersessionen, durchschnittliche Anzahl Kommissionssitzungen, ohne allfällige spezielle Kommissionssitzungen) von dem jeweiligen Ratsmitglied wahrgenommen werden können (ohne allfällige Sondersessionen, ohne allfällige spezielle Kommssionssitzungen);
c. die Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben als Lohnbestandteil behandelt wird;
d. selbstverständlich die Übernachtungs-, Fahrspesen- und IT-Pauschalen nicht als Lohnbestandteil behandelt werden.
Antrag des Bundesrates
Antwort des Büros
Stellungnahme des Bundesrates
Vorauszuschicken ist, dass Mitglieder der eidgenössischen Räte keine Angestellten sind. Ein direkter Vergleich mit jemandem im Angestelltenverhältnis ist deshalb nicht korrekt. Als Beispiel kann die Vorsorgeentschädigung genommen werden: Je nach individueller Situation eines Ratsmitglieds wird sie einer Vorsorgeeinrichtung oder auf sein Konto der gebundenen Selbstvorsorge überwiesen. Entschädigungsregeln und Höhe sind deshalb auch eigens im Parlamentsressourcengesetz (Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen, Parlamentsressourcengesetz; SR 171.21) respektive in der Verordnung dazu (Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz; SR 171.211) festgehalten.
Die nachfolgenden Zahlen wurden auf Basis der Daten 2013 aus Traffic, dem Entschädigungssystem für Ratsmitglieder, erstellt. Die Zahlen 2014 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend bekannt.
2013 wurden im Nationalrat insgesamt 2998 Kommissionstage ausbezahlt, d. h. durchschnittlich 15 Kommissionstage pro Nationalrätin bzw. Nationalrat.
Spalte "VPRG": gemäss Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) ausbezahlte Gesamtentschädigungen 2013 für ein Nationalratsmandat, ohne Entschädigungen für Präsidien und Berichterstatter.
Spalte "NR Badran": Darstellung gemäss den von Nationalrätin Jacqueline Badran aufgeführten Vorgaben (Behandlung der Jahresentschädigung, Ziff. 6, als Lohnbestandteil).
EntschädigungenVPRGNR Badran
1Jahreseinkommen26 00026 0002Taggelder (inkl. Sessionen)39 45429 4803Distanzentschädigung (Verdienstausfall ein Drittel)467-4Kranken-, Unfall- und Mutterschaftstaggeld4604605Betreuungszulage101810186Jahresentschädigung-33 000
Total67 39989 958
7Vorsorgeentschädigung10 10910 109
Abgezogen wurden:
14Arbeitnehmerbeiträge AHV / ALV / IV / EO (Ziff. 1, 4)-4128-412815Arbeitnehmerbeiträge AHV / ALV / IV / EO auf Vorsorge (Ziff. 7)-253-25316Arbeitnehmerbeiträge AHV / ALV / IV / EO auf Jahresentschädigung (Ziff. 6)--2063
Total-4381-6444
Spesen:
6Jahresentschädigung33 000-9Mahlzeitenentschädigungen9803-10Übernachtungsentschädigungen9061-11Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigung Ausland1565-12Distanzentschädigung (Spesenanteil zwei Drittel)933-13Generalabonnement SBB46404640
Total59 0024640
Antwort des Büros