14.4170 · Postulat · 2014-12-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, den obligatorischen Bahnverlad für den Transport gefährlicher Güter durch den Simplon zu prüfen.
Begründung
Der Transport gefährlicher Güter auf der Simplonpassstrasse ist trotz bisheriger Massnahmen wie Bremsstrecken noch immer nicht befriedigend gelöst. Die Führung von gefährlichen Transporten über eine Passstrasse mit einem grossen Gefälle, selbst wenn sie so gut ausgebaut ist wie am Simplon, ist der Bevölkerung nicht mehr zumutbar. Mit dem Simplonbahntunnel besteht eine Alternative.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat anlässlich früherer Vorstösse zur Simplonpassstrasse mehrfach dargelegt, dass er den aktuellen Gefahrgutverkehr auf der Simplonpassstrasse unter Berücksichtigung der getroffenen Sicherheitsmassnahmen als hinreichend sicher beurteilt (vgl. 14.3278, 10.3324, 08.3061, 08.3009, 08.3008; vgl. ferner 12.3401 sowie die entsprechenden Ausführungen im Verlagerungsbericht 2013).
Die Risiken, die durch den Gefahrguttransport am Simplon entstehen, wurden durch das Bundesamt für Strassen letztmals 2011 untersucht; sie befinden sich durchwegs im tragbaren Bereich. Daran ändert aus heutiger Sicht auch das Ereignis vom 28. Januar 2015 (LKW-Brand) nichts. Die Prüfung eines Transportverbots gefährlicher Güter auf der Simplonstrasse bzw. eines entsprechenden Obligatoriums für den Bahnverlad erübrigt sich daher.
Im Übrigen wäre ein generelles Obligatorium für den Bahnverlad gefährlicher Güter am Simplon kaum sinnvoll und auch kaum durchführbar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.