14.471 · Parlamentarische Initiative · 2014-12-12
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Bundesverfassung wird dahingehend geändert, dass Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen nicht mehr zulässig sind.
Begründung
Rückwirkungsklauseln in Verfassungsbestimmungen führen zu grosser Rechtsunsicherheit. Der Bürger muss in Treu und Glauben davon ausgehen können, dass Rechtsbestimmungen, die zum Zeitpunkt einer Handlung in Kraft sind, auch gelten.
Die Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln bei Volksinitiativen hat aktuell keine verfassungsmässige Grundlage. Deswegen können Volksinitiativen nach geltendem Recht nicht für ungültig erklärt werden, auch wenn sie noch so unmöglich rückwirkende Klauseln enthalten würden. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll das korrigiert werden.
Die entsprechende Bestimmung soll auf Verfassungsebene festgehalten werden. Somit wäre die Rückwirkungsklausel neben der Verletzung der Einheit der Form, der Einheit der Materie sowie von zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts ein weiterer Ungültigkeitsgrund für Volksinitiativen.