14.5238 · Fragestunde. Frage · 2014-06-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Sanierung des von radioaktiven Abfällen belasteten Standorts in Biel wird Kosten für die Allgemeinheit nach sich ziehen. Selbst wenn das Ablagern dieser Abfälle zur damaligen Zeit gesetzlich nicht verboten war:
- Sollte nicht das betreffende Unternehmen für die Folgen seines Handelns verantwortlich gemacht werden?
- Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass in diesem Fall sowie in ähnlichen Fällen das Verursacherprinzip richtig umgesetzt wird?