14.5243 · Fragestunde. Frage · 2014-06-04
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 11.4145 schreibt der Bundesrat, dass ausländische Staatsangehörige, die an Schiessanlässen teilnehmen, dafür eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde benötigen.
- Lag im Fall der Schiessübung auf dem Schiessplatz Chancy bei Genf, an der nachweislich ausländische Staatsangehörige teilnahmen, eine entsprechende Bewilligung vor?
- Wann und auf welchem Weg erhielt der Bund erstmals Kenntnis vom Anlass?