14.5322 · Fragestunde. Frage · 2014-09-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Krankenkassen müssen für die obligatorische Krankenversicherung gemäss KVG alle versicherungspflichtigen Personen aufnehmen und diesen auch alle von ihnen angebotenen Franchisen und Modelle zur Verfügung stellen. Einige grosse Kassen tun dies auf Internetseiten privater Vergleichsdienste nicht.
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dies widerrechtlich ist?
- Was gedenkt er gegebenenfalls zu unternehmen, um die entsprechenden Kassen zur Gesetzeskonformität zu bewegen?