14.5368 · Fragestunde. Frage · 2014-09-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gewisse Regierungsrätinnen und -räte haben der Presse die Höhe der Krankenkassenprämien ihres Kantons bereits vor der Prämiengenehmigung durch den Bundesrat verraten. Informationen zu anderen Kantonen wurden ebenfalls weitergegeben.
- Haben die Kantone das Recht, die Höhe der Prämien, von denen sie im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens Kenntnis erhalten, öffentlich zu machen?
- Falls nicht, weshalb nicht?
- Wie hat der Bundesrat reagiert?
- Welches sind die denkbaren Sanktionen?