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14.5368 · Fragestunde. Frage · 2014-09-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gewisse Regierungsrätinnen und -räte haben der Presse die Höhe der Krankenkassenprämien ihres Kantons bereits vor der Prämiengenehmigung durch den Bundesrat verraten. Informationen zu anderen Kantonen wurden ebenfalls weitergegeben.

- Haben die Kantone das Recht, die Höhe der Prämien, von denen sie im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens Kenntnis erhalten, öffentlich zu machen?

- Falls nicht, weshalb nicht?

- Wie hat der Bundesrat reagiert?

- Welches sind die denkbaren Sanktionen?

Bekanntgabe der Krankenkassenprämien durch Regierungsmitglieder vor der Genehmigung | Lexipedia | Lexipedia