14.5443 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Banken können nachrichtenlose Vermögen nach einer Publikation nach 50 Jahren (faktisch 60 plus zwei Jahre) liquidieren. Bei Vermögen, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes seit 50 Jahren nachrichtenlos sind, läuft eine weitere Publikationsfrist von fünf Jahren. Die SP hatte sich bei der Gesetzesberatung gegen den Rechtsverlust gewehrt. Nun werden mögliche Ansprüche von ehemaligen Verdingkindern bekannt.
- Wie kann der drohende Rechtsverlust kompensiert werden?
- Können dafür Liquidationserlöse eingesetzt werden?