14.5537 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 4. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien sein Veto eingelegt.
- Wird die Schweiz an der Rückführung dieser Familie nach Italien festhalten?
- Hat Italien den Schweizer Behörden die nötigen Garantien bereits schriftlich gegeben?
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Urteil zu zusätzlichen Erschwernissen beim Vollzug des Dublin-Abkommens führt und dieses weiter an Schlagkraft verliert?