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14.5579 · Fragestunde. Frage · 2014-12-01

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 28. November 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in der Schweiz erzielen, werden als "Quasi-Ansässige" angesehen und haben Anspruch auf eine ordentliche Besteuerung und die dazugehörigen Steuerabzüge. Der Tessiner Staatsrat rechnet mit einem Mehraufwand von etwa 1 250 000 Franken pro Jahr und mit erheblichen Steuerausfällen.

Ist die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Grenzgängerbesteuerung und die an Italien zu überweisenden Quellensteuergelder mit dieser Revision vereinbar?