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15.5082 · Fragestunde. Frage · 2015-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Als der Bundesrat den biometrischen Pass einführte, geschah dies in erster Linie, um die Kriterien des Schengen-Raums zu erfüllen. In einer Sendung vom 13. Juni 2014 berichtete RTS, dass die darin gespeicherten Fingerabdrücke nutzlos sind.

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Fingerabdrücke von den Behörden anderer Länder gar nicht lesbar und demnach nutzlos sind?

2. Wird der Bundesrat weiterhin einen solchen Pass, der überdies mehr kostet als der alte, verlangen? Falls ja, wie begründet er dies?

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