15.5143 · Fragestunde. Frage · 2015-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Juni 2013 fragte ich (Frage 13.5273), wann das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke in Richtlinien zu regeln gedenke, was Artikel 10 Absatz 2 der Kernenergieverordnung seit 2009 verlangt. Diese Richtlinien sollten Minimalstandards für unsere fünf Kernreaktoren festlegen. Der Bundesrat antwortete, die Arbeiten seien "weit fortgeschritten". Meines Wissens wurden diese Richtlinien immer noch nicht in die Vernehmlassung geschickt.
- Wieso?
- Wann wird es so weit sein?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.