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15.5351 · Fragestunde. Frage · 2015-09-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass Praktikantinnen und Praktikanten in gewissen Schweizer Botschaften nur ein Touristenvisum haben?

2. Ist es normal, dass Praktikantinnen und Praktikanten auf eigene Kosten in ein Nachbarland reisen müssen, um ihr Touristenvisum um weitere drei Monate zu verlängern?

3. Gedenkt der Bundesrat, dieser stossenden Praxis ein Ende zu setzen und die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten, unabhängig vom Land, in dem sich die Botschaft befindet, zu vereinheitlichen und zu verbessern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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